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Archive für Februar 2011

Zur Etymologie der Wörter Lumpen und Lump und noch etwas über die Lumpensammlerin

Lumpen m. (< 15. Jh.). Fnhd. lumpe. mit Vokalvariation zu mhd. lampen ’schlaff hunterhängen’. Weitere Herkunft unklar. Adjektive: lumpig, zerlumpt.
Lump m. stil.(< 17. Jh.). Das Wort hat sich von dem ursprungsgleichen Lumpen sekundär differnziert. Bedeutungsübertragungen (wie etwa auch bei Waschlappen) im Sinn von ‘zerlumpter Mensch’, aber auch ’schlaffer Mensch, Weichling’. Sich nicht lumpen lassen gehört zu lumpen swV. ‘jmd. einen Lump schelten’. (Beide Erklärungen aus: Kluge, Etymologisches Wörter der deutschen Sprache, Berlin, 1999, S. 528 und 529)
Worauf Kluge bei “jmd. einen Lump schelten” nicht weiter eingeht, ist, dass mit “Lump” hier ein unehrlicher Mensch bezeichnet wird, der auf Kosten anderer lebt und das auch noch gut findet. Also z.B. unser Baron zu Guttenberg.
Eine Lumpensammlerin war früher eine arme Frau, die ihrer Armut dadurch zu entgehen versuchte, indem sie verbrauchte Stoffe aufsammelte und - um es mal modern zu sagen - der Wiederverwendung zuführte. Trotz ihrer niedrigen gesellschaftlichen Stellung als Abfallsammlerin wurde die moralische Integrität dieser Frau nie angezweifelt. Das hat sich Dank Bundeskanzerlin Merkel diese Tage geändert.

Löhrmann erhöht per Erlass Arbeitszeit der Lehrerinnen und Lehrer an Ganztagsschulen

Mit dem Runderlass vom 23.12.2010, Abs. 4.1. ordnet Ministerin Löhrmann an: “Schülerinnen und Schüler der Primarstufe und der Klassen 5 und 6 der Sekundarstufe I dürfen auch bei unvorhersehbarem Unterrichtsausfall grundsätzlich nur zu den im Stundenplan vorgesehenen Zeiten nach Hause entlassen werden.”
Dieser aus Sicht von Eltern begrüßenswerte Schritt, ermöglicht er ihnen doch eine 100prozentige Planungssicherheit, besonders wenn sie berufstätig sind, bedeutet für die Kolleginnen und Kollegen nichts anderes als eine Arbeitszeiterhöhung per Erlass. In der Praxis müssen nämlich ab sofort alle Ganztagsschulen, die eh schon aufgrund fehlender Lehrer arg gebeutelt sind, eine permanente Vertretungsbereitschaft für den Nachmittagsunterricht einrichten. Das geschieht, indem Kolleginnen und Kollegen schlicht und einfach verpflichtet werden, sich an bestimmten Nachmittagen nichts vorzunehmen. Erkrankt dann jemand, müssen sie für diesen einspringen und ihn in der 8. und 9. Stunde vertreten. Bezahlt werden diese Überstunden selbstverständlich nicht, da hier die Regelungen greift, dass im Monat 3 unbezahlte zusätzliche Unterrichtsstunden nach Bedarf geleistet werden müssen. Entsprechende Computerprogramme in der Verwaltung sorgen zuverlässig dafür, dass keine Kollegin und kein Kollege diese 3 Zusatzstunden überschreitet. Geschieht es doch einmal, dann greift wiederum die Regelung der sogenannten “mehrarbeitsschädlichen Stunden”. Diese entstehen, wenn man unterrichten möchte, es aber nicht darf, weil in einer Klasse z.B. eine Lernstandserhebung in einem anderen Fach stattfindet. Über den parasitären Charakter dieser Stunden kann man mehr hier unten im Blog unter “Zum guten Schluss: Du sollst nicht stehlen!” nachlesen.
Neben dieser klaren Ausbeutung der Lehrerinnen und Lehrer fällt mal wieder die komplette Konzeptionslosigkeit der Maßnahme auf. Es ist ja völlig klar, dass erkrankte Kolleginnen und Kollegen in den seltesten Fällen eine fach-kundige Vertretungs bekommen werden, will heißen: für eine zu vertretende Doppelstunde Chemie wird sich selten ein Chemiker finden (es sei denn, man verdonnert das gesamte Kollegium zur Vertretungsbereitschaft). In diesem Fall - und so werden fast alle Fälle aussehen - werden die Kinder lediglich irgendwie beschäftigt, Hauptsache die Zeit geht rum.
Fazit: Die CDU/FDP-Regierung hat es seinerzeit geschafft, aus der guten Idee einer Ganztagsschule eine Schule mit einem miserablen Mittagessen und anschließendem Stresspauken zur Bewältigung des gewaltigen Abi-Stoffs zu machen. Die SPD/Grüne-Regierung entwickelt diesen Fehlansatz nun munter weiter zu einer bloßen Verwahranstalt von Kindern.

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