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Archive für 6.9.2010
Gut zu wissen!
6.9.2010 von NRW-Schulblog.
Gut zu wissen: Die Eltern eines Gymnasiasten klagten gegen die Note Mangelhaft im Fach Französisch. Begründung: der rechnerische Schnitt betrage 4,41, das sei weit von der Note Mangelhaft entfernt.
Das Braunschweiger Verwaltungsgericht stellte nun unmissverständlich klar: die pädagogische Herangehensweise an die Benotung hat absoluten Vorrang. Die Lehrerin hatte nämlich nachgewiesen, dass der Schüler zum Ende des Schuljahres immer schlechter geworden sei (6en in den Tests) und nicht in der Lage sei, grammatische Zusammenhänge zu begreifen und vollständige Sätze schriftlich oder mündlich zu bilden. Damit hat sie für das Gericht nachvollziehbar begründet, warum sie vom rechnerischen Durchschnitt abgewichen ist.
Und was sollte man daraus lernen? Nun - es lohnt sich, öfter mal eine Notiz darüber zu machen, auf welchem Niveau ein problematischer Schüler seine Leistungen in der Sonstigen Mitarbeit erbringt.
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