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Zum guten Schluss: Du sollst nicht stehlen!
Der Fall: Kollege Müller erklärt sich bereit, einen erkrankten Kollegen für längere Zeit zu vertreten. Es soll ja schließlich für die betroffenen Schüler möglichst wenig Unterricht ausfallen. Damit die Stundenpläne nicht zu sehr durcheinandergebracht werden, erteilt der Kollege Müller den Unterricht am Nachmittag. Nachdem der erkrankte Kollege wieder zurück ist, schreitet Kollege Müller zur Abrechung der Überstunden, denn als solche wurden sie ihm angetragen.
Zu seiner großen Verblüffung erfährt Kollege Müller aber, dass ihm nur die Hälfte der Stunden anerkannt wird, denn während er Überstunden gemacht hat, haben sich in sein Stundendeputat leider auch die sogenannten “mehrarbeitsschädlichen Stunden” eingeschlichen. Diese Stunden sind beim Kollegen Müller z.B. dadurch entstanden, dass in einer 10 Klasse eine Zentrale Abschlussprüfung stattfand. Kollege Müller war zwar da, wollte auch unterrichten, durfte aber nicht. Eine weitere “mehrarbeitsschädliche Stunde” entstand dadurch, dass Schüler beraten wurden. Auch hier wollte Kollege Müller seinen Unterricht machen, er durfte es aber nicht. All diese Stunden müssen laut einer Vorschrift des Schulministeriums von den Überstunden abgezogen werden. Kurzum: ganz im Sinne des Wortes “schädlich” bereichert sich das Land parasitär am Einsatz von Kolleginnen und Kollegen.
Und nun ein anderer Fall: Eine Schulministerin ist abgewählt und darf endlich gehen. Sie hat im Verlauf ihrer fünfjährigen Dienstzeit Pannen und dank ihres Talents zum Flachdenken Peinlichkeiten ohne Ende produziert. Versuche, ihr für 200 000 Euro richtiges Sprechen beizubringen, sind kläglich gescheitert. Zum Abschied räsonierte sich nochmal in der WAZ über ihre Vorliebe für schnelle Autos und Miniröcke. Diese Ministerin, sie ist 61, hat aufgrund ihrer fünfjährigen Dienstzeit Anspruch auf 4064 Euro Pension lebenslang erworben und kassiert sie ab dem nächsten Monat auch ein.
Nun ist der hier dargestellte Sachverhalt nicht neu, er existiert vielmehr seit Anbeginn der menschlichen Sozietät. Der Beweis ist leicht erbracht: Nur diejenigen konnten sich das Gebot “Du sollst nicht stehlen!” ausgedacht haben, die schon etwas hatten und sich darum sorgten, dass es ihnen abhanden kommt. Dass sie ihre Besitztümer nicht rechtmäßig erworben hatten, ergibt sich gleichfalls aus dem Gebot. Hätten sie es nämlich getan, dann hätte das 4. Gebot lauten müssen: “Du sollst teilen!”
Schöne Ferien!
12.7.2010 bei 23:17
Eine solch revolutionäre Interpretation der Bibel habe ich noch nie gelesen - schwappt die Theologie der Befreiung jetzt nach Europa über? Wäre vielleicht an der Zeit, zumal der “christlich demokratische” Bald-nicht-mehr-Ministerpräsident noch ganz andere Ansprüche erhebt als seine Gehilfin. Diese will übrigens - so eine Zeitungsmeldung - nach ihrem Düsseldorfer Abenteuer der Politik den Rücken kehren und ehrenamtlich (!) im Kreißsaal werdenden Müttern bei schwierigen Geburten die Hand halten. Kommentar der WDR 2-Satiresendung “Zugabe” am letzten Wochenende (sinngemäß wiedergegeben):’Frau Sommer ist ja jetzt Spezialistin für schwere Geburten.’