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Archive für Juli 2010
Zum guten Schluss: Du sollst nicht stehlen!
12.7.2010 von NRW-Schulblog.
Der Fall: Kollege Müller erklärt sich bereit, einen erkrankten Kollegen für längere Zeit zu vertreten. Es soll ja schließlich für die betroffenen Schüler möglichst wenig Unterricht ausfallen. Damit die Stundenpläne nicht zu sehr durcheinandergebracht werden, erteilt der Kollege Müller den Unterricht am Nachmittag. Nachdem der erkrankte Kollege wieder zurück ist, schreitet Kollege Müller zur Abrechung der Überstunden, denn als solche wurden sie ihm angetragen.
Zu seiner großen Verblüffung erfährt Kollege Müller aber, dass ihm nur die Hälfte der Stunden anerkannt wird, denn während er Überstunden gemacht hat, haben sich in sein Stundendeputat leider auch die sogenannten “mehrarbeitsschädlichen Stunden” eingeschlichen. Diese Stunden sind beim Kollegen Müller z.B. dadurch entstanden, dass in einer 10 Klasse eine Zentrale Abschlussprüfung stattfand. Kollege Müller war zwar da, wollte auch unterrichten, durfte aber nicht. Eine weitere “mehrarbeitsschädliche Stunde” entstand dadurch, dass Schüler beraten wurden. Auch hier wollte Kollege Müller seinen Unterricht machen, er durfte es aber nicht. All diese Stunden müssen laut einer Vorschrift des Schulministeriums von den Überstunden abgezogen werden. Kurzum: ganz im Sinne des Wortes “schädlich” bereichert sich das Land parasitär am Einsatz von Kolleginnen und Kollegen.
Und nun ein anderer Fall: Eine Schulministerin ist abgewählt und darf endlich gehen. Sie hat im Verlauf ihrer fünfjährigen Dienstzeit Pannen und dank ihres Talents zum Flachdenken Peinlichkeiten ohne Ende produziert. Versuche, ihr für 200 000 Euro richtiges Sprechen beizubringen, sind kläglich gescheitert. Zum Abschied räsonierte sich nochmal in der WAZ über ihre Vorliebe für schnelle Autos und Miniröcke. Diese Ministerin, sie ist 61, hat aufgrund ihrer fünfjährigen Dienstzeit Anspruch auf 4064 Euro Pension lebenslang erworben und kassiert sie ab dem nächsten Monat auch ein.
Nun ist der hier dargestellte Sachverhalt nicht neu, er existiert vielmehr seit Anbeginn der menschlichen Sozietät. Der Beweis ist leicht erbracht: Nur diejenigen konnten sich das Gebot “Du sollst nicht stehlen!” ausgedacht haben, die schon etwas hatten und sich darum sorgten, dass es ihnen abhanden kommt. Dass sie ihre Besitztümer nicht rechtmäßig erworben hatten, ergibt sich gleichfalls aus dem Gebot. Hätten sie es nämlich getan, dann hätte das 4. Gebot lauten müssen: “Du sollst teilen!”
Schöne Ferien!
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Rot-Grüne Schulpolitik
5.7.2010 von NRW-Schulblog.
Wie die FAZ herausgefunden haben will, haben sich die SPD und die Grünen in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, das Schulsystem grundlegend umzubauen. So sollen bis 2015 mindestens 30 Prozent der allgemeinbildenden Schulen in der Sek I zu Gemeinschaftsschulen zusammengeführt werden. Die neue Schulministerin Löhrmann ist sich sicher, dass längeres gemeinsames Lernen das Bildungssystem leistungsstärker und gerechter macht. Dass man in Berlin damit ganz andere Erfahrungen gemacht hat, stört nicht weiter. Dass wissenschaftliche Untersuchungen die These als äußerst fragwürdig erscheinen lassen, auch nicht. Wichtig ist, dass sie gut klingt.
Rot-Grün will das neue seligmachende System aber nicht mit Brachialgewalt einführen, sondern mit allen beteiligten “Akteurinnen und Akteuren” einen Konsens erzielen. Politikersprache verrät sich eigentlich immer selbst: ein Akteur tut nicht wirklich was, er spielt nur, was der Dramen-Text ihm vorgibt. Ein wenig präziser wird die Sprache da, wo es darum geht, dass nichts mit Druck geschehen soll, sondern gemeinsam mit den Städten und Gemeinden. Von Eltern, Schülern und Lehrern ist nirgendwo die Rede. Muss ja auch nicht sein, es geht ja schließlich nur um Schule.
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